© Grundschule Markelfingen
Elternbriefe
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Hygienemaßnahmen
Hinweise zur Notbetreuung
ab dem 22.02.21
Infoschreiben_Feb21_Wechselbetrieb
Fragen zur Schulschließung - „Corona-FAQs“
Informationsseite des Kultusministeriums
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Corona
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/FAQ+Corona#anker7871234
Wer hat Anspruch auf Notbetreuung?
„Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der
Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Dies gilt für
Präsenzarbeitsplätze ebenso wie für Home-Office-Arbeitsplätze. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine
Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Außerdem haben
Erziehungsberechtigte, die ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen und die Abschlussprüfung
im Jahr 2021 anstreben und sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind,
Anspruch auf Notbetreuung.
Die Maßgabe bei der Notbetreuung lautet, dass diese nur, wenn es zwingend notwendig ist, in
Anspruch genommen werden soll.
(Quelle: www.km-bw.de)
Änderung Notbetreuung ab dem 22.02.21
1.
Da ich die Notbetreuung völlig neu organisieren muss, senden mir bitte auch die Eltern, die ihre
Kinder bereits in der Notbetreuung angemeldet hatten, erneut das aktualisierte Anmeldeformular zu.
Ihr Kind ist sonst nicht mehr angemeldet!
2.
Ich habe zwar die Namen und Zeiten Kinder, die vor den Fasnachtsferien in der Notbetreuung waren,
bei der Planung der Gruppen miteinbezogen, aber ich benötige nochmals die genauen Zeiten, da sich
etwas geändert haben könnte.
3.
Bitte senden Sie bis spätestens Freitag, 19.02.21 12.00 Uhr, das Formular zur Anmeldung an:
poststelle@gs-markelfingen.schule.bwl.de.
Auch für Kinder, die die Notbetreuung schon besucht haben, MUSS das Formular erneut eingereicht
werden!
4.
Ich benötige KEINE Arbeitgeberbescheinigungen, das Formular ist ausreichend!
5.
Es ist auch möglich, Ihr Kind nur für einzelne Tage oder Wochen anzumelden! Wenn Sie bspw. die
Notbetreuung nur in der Woche, in der Ihr Kind Präsenzunterricht hat benötigen, vermerken Sie das
gerne auf dem Formular.
6.
Kinder, die in der Kinderzeit angemeldet sind, können vor 08.30 Uhr und nach 12.10 Uhr an den
angemeldeten Tagen zu den von Ihnen gebuchten Zeiten in die Kinderzeit. Wenn Ihr Kind bspw.
montags, mittwochs und freitags angemeldet ist, kann es auch nur an diesen Tagen dort betreut
werden.
7.
Bitte beachten Sie, dass Kinder mit Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion, entsprechenden
Symptomen oder die Kontakt zu einer infizierten Person hatten und solche, die in den letzten 10 Tagen
in einem Risikogebiet waren, die Schule nicht betreten dürfen. Diese Kinder sind von der
Notbetreuung ausgeschlossen.
8.
Nach Eingang des ausgefüllten Formulars (innerhalb der Frist) hat Ihr Kind sicher einen Platz.
Lernen mit Materialien und Fernunterricht
Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule soll während des Zeitraums der Schulschließung an die
Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialientreten, das entweder analog, aber auch
digital erfolgen kann. Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angebo-
ten.
Die aktuelle Entscheidung (ab 1.2.) beinhaltet, dass es an den Schulen zunächst mit dem Lernen mit
Materialien weitergeht. Die bisherigen Regelungen undAusnahmen für die Abschlussklassen und die
Sonderpädagogischen Bildungs- und Be-ratungszentren behalten dabei ebenso weiterhin ihre Gültigkeit.
Auch wird es für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung
an-gewiesen sind, wie bisher eine Notbetreuung geben. Bitte machen Sie von diesem Angebot so
zurückhaltend wie möglich Gebrauch.
(Quelle: www.km-bw.de)
Formular Notbetreuung ab
dem 22.2.